Information zum Beratungsbesuch

Konkret handelt es sich um die Pflicht für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden und deren Pflegegrad 2 bis 5 beträgt, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen qualifizierten Dienst in Anspruch zu nehmen.

Der Besuch dient nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Beratung. Der Berater soll sicherstellen, dass die Pflegequalität im häuslichen Bereich stimmt, dass die Pflegepersonen entlastet werden und dass gegebenenfalls Anpassungen an der Pflege oder Unterstützung vorgenommen werden. Der Beratungsbesuch dient auch der Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten oder Hilfsmittel. Es wird etwa auf die Sicherheit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen sowie die Gestaltung der Pflege geachtet und beraten.

Die Beratungsbesuche müssen von anerkannten Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Diese sind von den Pflegekassen zertifiziert.

Wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird, hat dies Auswirkungen auf die Pflegegelder. In der Regel wird eine Kürzung der Zahlungen der Pflegeversicherung vorgenommen, wenn der Besuch nicht stattfindet.

Zusammengefasst ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, der sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen zugutekommt, indem er Unterstützung, Information und Beratung bietet.

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