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Individuelle Schulungen nach §45 SGB XI.

§ 45 SGB XI bezieht sich auf Schulungen und Fortbildungen für Pflegepersonen im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland. Hier wird die Möglichkeit für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen geregelt, eine Schulung zur Verbesserung ihrer Pflegefähigkeiten zu erhalten. Ziel ist es, die Pflegequalität zu erhöhen und die Belastung der Pflegepersonen zu verringern, indem sie besser auf die Anforderungen der Pflege vorbereitet werden.

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Sanfte ausgebildete Krankenschwester hilft älterem Patienten